Das BVG ist als Minimalgesetz konzipiert. Jede Pensionskasse muss zumindest die im Gesetz vorgeschriebenen Leistungen erbringen. Dies ist die obligatorische Vorsorge. Alle Pensionskassen erbringen jedoch über das Obligatorium hinausgehende Leistungen. Sie sind damit in der weitergehenden oder überobligatorischen Vorsorge tätig und werden «umhüllende Vorsorgeeinrichtungen» genannt.