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Abklärungen

Der Untersuchungsgrundsatz prägt das sozialversicherungsrechtliche Verfahrensrecht, denn Versicherungsträger, Verwaltung und Sozialversicherungsrichter haben von sich aus für die Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes zu sorgen. Dabei sind die Abklärung des Sachverhalts und die Gewährung des rechtlichen Gehörs klar zu unterscheiden.


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