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Aktenführung und Akteneinsicht

Unter Akten versteht man alle schriftlichen und elektronischen Unterlagen, die in einem Verfahren angelegt wurden. Für jedes Sozialversicherungsverfahren sind diese Unterlagen, die bedeutend sein können, zu erfassen. Diese Aktenführung ist gesetzlich geregelt. Genauso wie die Akteneinsicht, die einer klar definierten Personengruppe gemäss ATSG nur zusteht, wenn überwiegende Privatinteressen gewahrt bleiben.


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