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Aktionärsrechte / Stimmrechte

Wer als Aktionär im Aktienregister einer Gesellschaft eingetragen ist, hat Aktionärsrechte. Als Aktionärsrechte gelten unter anderem das Recht auf Dividende, das Bezugsrecht bei Neuemissionen, das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung, das Antragsrecht und die Ausübung des Stimmrechts an der Generalversammlung. Erfolgt eine Anlage in Aktien über einen Fonds oder eine Anlagestiftung, ist nicht der Anleger, sondern der Aktienfonds oder die Anlagestiftung als Aktionär im Aktienregister eingetragen. Der Anleger selbst verfügt dann nicht über Stimmrechte. Nur wenn der Fonds oder die Anlagestiftung dies anbietet, kann der Anleger den Fonds oder die Anlagestiftung instruieren, wie sie seine anteiligen Stimmrechte ausüben sollen. Immer mehr Fonds und Anlagestiftungen bieten diesen Service an.


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