Eine Anwartschaft ist ein erst im Werden begriffenes Recht, wo der sich daraus ergebende Anspruch noch nicht fällig oder durchsetzbar ist. Anwartschaften stellen kein wohlerworbenes Recht dar. Eine Anwartschaft ist beispielsweise die Aussicht auf in der Zukunft fällig werdende Vorsorgeleistungen wie eine Altersrente oder eine Hinterlassenenrente.