Wird geladen ...

Arbeitslosenentschädigung

Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, den arbeitslosen Personen einen angemessenen Erwerbsersatz zu sichern. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben arbeitslose Personen, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung geleistet haben, sowie bestimmte Personen, die von der Erfüllung der Beitragspflicht befreit waren.Obwohl in der Bundesverfassung auch Selbständigerwerbende aufgeführt sind (Art. 114 Abs. 2 BV), haben sie keinen Versicherungsschutz.Werden die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, können in der zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug Taggelder bezogen werden. Die Anzahl der Taggelder richtet sich nach der Beitragsdauer, dem Alter der Person, nach einer Unterstützungspflicht gegenüber Kindern, dem Bezug / Wegfall einer eidg. IV-Rente oder der Befreiung von der Beitragspflicht.


Stichwort teilen

DatenschutzAGB