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Arbeitslosenkassen

Die Durchführung der Arbeitslosenversicherung obliegt den öffentlichen kantonalen Arbeitslosenkassen und anerkannten privaten Arbeitslosenkassen. Verschiedene weitere staatliche Stellen sind involviert, nebst dem Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) sind dies die Regionalen Arbeitsvermittlungszenten (RAV), die Ausgleichsstelle und die Amtsstelle Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM).Die Arbeitnehmenden können eine in ihrem Kanton tätige Arbeitslosenkasse für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung wählen. Die Arbeitgebenden wählen für die Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung ebenfalls ihre Arbeitslosenkasse. Die Insolvenzentschädigung ist bei der kantonalen Arbeitslosenkasse, in dem der Geschäftssitz der konkursiten Arbeitgeberin war, geltend zu machen.


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