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Arbeitszeit

Das Arbeitsgesetz (ArG) enthält zwingende Mindestvorschriften, von denen grundsätzlich durch Vertrag nicht abgewichen werden darf. Dazu gehört auch die Arbeitszeitgestaltung in den Betrieben. Als Arbeitszeit gilt grundsätzlich diejenige Zeit, während der Arbeitnehmer seine zugewiesenen Arbeiten ausführen und dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss. Im Allgemeinen gilt der Arbeitsweg nicht als Arbeitszeit.


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