Das Schweizer System der Sozialversicherungen ist einzigartig, aber kann auch komplex sein. Der rechtskonforme Umgang mit den Sozialversicherungen gibt den Bürgern einige Rechte und Pflichten auf. Um die Komplexität des Systems bei den versicherten Personen zu minimieren, ist im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts die allgemeine Aufklärungs- bzw. Informationspflicht der Versicherungsträger und Durchführungsorgane sowie die Beratung über Rechte und Pflichten von Versicherten vorgesehen.