Wenn ein Arbeitgeber einen Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten (z.B. ein anderes Unternehmen) überträgt, so geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf diesen über. Der Arbeitnehmer kann den Übergang seines Arbeitsverhältnisses ablehnen, der Arbeitgeber die Übernahme hingegen nicht.