Der Deckungsgrad ist eine wesentliche Kenngrösse zur Beurteilung der finanziellen Lage einer Vorsorgeeinrichtung. Er stellt das Verhältnis zwischen verfügbarem Vorsorgevermögen und Verpflichtungen (Vorsorgekapital) dar. Mit der per Gesetz in Art. 44 BVV 2 vorgegebenen Berechnungsmethode des Deckungsgrads wird festgestellt, ob sich eine Vorsorgeeinrichtung in Unter- oder Überdeckung befindet.