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Deckungskapital/Vorsorgekapital

Unter dem Begriff Deckungskapital werden in der beruflichen Vorsorge zwei verschiedene Kapitalbeträge verstanden. Bei Altersleistungen wird das Altersguthaben verschiedentlich als Deckungskapital bezeichnet. Versicherungsmathematisch korrekt ist jedoch die Rückstellung für laufende Leistungsverpflichtungen, also für Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten.


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