Beim Eintritt in eine Vorsorgeeinrichtung besteht ein gesetzlicher Anspruch, sich in die vollen Versicherungsleistungen einzukaufen. Dieses Recht kann reglementarisch auch auf die Dauer der Zugehörigkeit zur Vorsorgeeinrichtung ausgeweitet werden. In diesem Fall können sich Versicherte laufend weiter einkaufen und damit die zu erwartenden Leistungen erhöhen. Einkäufe unterliegen jedoch gewissen steuerlichen Beschränkungen.