Die Frage nach den Rechten an Erfindungen und Designs ist eine Frage nach den Rechten am Arbeitsergebnis. Stellt ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Backwaren her, scheint es klar, dass der Arbeitgeber alle Rechte am Arbeitsergebnis (die Backwaren) hat. Wem gehören aber die Rechte, wenn ein Arbeitnehmer eines Kaffeemaschinenherstellers ein neues Mahlwerk erfindet oder ein neues Verpackungsdesign entwirft?