Bei den Sozialversicherungsleistungen wird zwischen Sachleistungen und Geldleistungen unterschieden. Die wichtigsten Geldleistungen werden im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts beispielhaft aufgezählt. Geldleistungen werden insoweit gewährt, um die Folgen des Eintritts der Risiken Alter, Tod und Invalidität zu entschädigen.