Ein Grundpfeiler der beruflichen Vorsorge in der Schweiz ist die sozialpartnerschaftliche Führung der Pensionskassen. Das aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammengesetzte oberste Organ zeichnet für die Gesamtführung der Pensionskasse verantwortlich. Die hohen Vermögenswerte, die die Verantwortlichen von Pensionskassen in sozialpartnerschaftlicher, eigenverantwortlicher Führung bewirtschaften, erfordern effiziente Führungsstrukturen, Transparenz, Kommunikation der Führungsorgane mit den Versicherten sowie eine wirksame Überwachung. Der Stiftungsrat unterliegt wie die Geschäftsführung einer treuhänderischen Sorgfaltspflicht. Eine gute Führung der Pensionskasse muss sicherstellen, dass die Interessen der Arbeitgeber und der Versicherten in der Vorsorge berücksichtigt werden.