Der Rechnungslegungs-Standard IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer / Employee Benefits» regelt, wie Leistungen an Arbeitnehmende in Jahresrechnungen nach IFRS abgebildet werden müssen. IAS 19 unterscheidet dabei folgende vier Leistungskategorien:
Am differenziertesten geregelt sind die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schweizer Vorsorgepläne werden in der Regel als leistungsorientierte Pläne klassifiziert, was in den meisten Fällen zur Bilanzierung von Vorsorgeverbindlichkeiten führt.
Die weiteren Erläuterungen betreffen nur die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.