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Insolvenzentschädigung (Sicht Arbeitsrecht)

Ein Arbeitgeber, der seine Schulden nicht mehr zurückzahlen kann, gerät in Konkurs. Ein Konkursverfahren kann durch den Arbeitgeber selbst oder durch die Gläubiger eingeleitet werden. Durch den Konkurs des Arbeitgebers sind dessen Arbeitnehmer besonders betroffen. Der Konkurs hat jedoch keine automatische Auflösung des Arbeitsvertrags zur Folge.


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