Der Begriff der «Integritätsentschädigung» wird in der Unfallversicherung verwendet. Mit Inkrafttreten des UVG wurde die gesonderte Leistungsart der Integritätsentschädigung (im Sinne einer Genugtuung) eingeführt. Sie deckt nicht den erlittenen Integritätsschaden, sondern ist eine einmalige Geldleistung für bleibende, erheblich körperliche oder geistige Gesundheitsschädigung, die das Leben beeinträchtigt.