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Interne Kontrollen (IK)

Die interne Kontrolle hat das Ziel, Fehler zu verhindern, aber auch Fehler aufzudecken. Sie soll dazu beitragen, dass die gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften an die Buchführung und Rechnungslegung einer Vorsorgeeinrichtung eingehalten werden. Ebenfalls soll sie deliktische Handlungen verhindern, beziehungsweise aufdecken und sicherstellen, dass die Geschäftsführung ordnungsgemäss und effizient ist (siehe auch Governance). Jede Pensionskasse muss von Gesetzes wegen über eine der Grösse und Komplexität angemessene Interne Kontrolle (IK) bzw. ein internes Kontrollsystem (IKS) verfügen. Wie die internen Kontrollen zu gestalten sind, wird nicht vorgegeben.


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