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Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad wird dadurch bestimmt, dass man das Erwerbseinkommen, das die versicherte Person nach Eintritt der Invalidität und Durchführung der entsprechenden Behandlungen und Massnahmen auf einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt erzielen könnte, mit dem Erwerbseinkommen, das die versicherte Person ohne Invalidität erzielen könnte, in ein Verhältnis setzt.


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