Die Durchführung der Arbeitslosenversicherung obliegt, nebst dem Seco (Staatsekretariat für Wirtschaft) sowie den kantonalen (öffentlichen) und anerkannten privaten Arbeitslosenkassen auch den kantonalen Amtsstellen (KAST), den Regionalen Arbeitsvermittlungszenten (RAV) und der Logistikstelle arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM).Die kantonale Amtsstelle ist zuständig für die Bewilligung von Kurzarbeit und Schlechtwetterentschädigung. Sie richtet Regionale Arbeitsvermittlungszentren und eine Logistikstelle für arbeitsmarktliche Massnahmen ein. Die RAV nehmen diverse Aufgaben der kantonalen Amtsstelle wahr, zum Beispiel die Beratung der arbeitslosen Personen.