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Konkubinat

Im Gegensatz zur Ehe, für die im ZGB eine ausführliche Regelung vorhanden ist, findet sich im geltenden Recht keine Regelung zum Konkubinat. Bislang gibt es im schweizerischen Recht verschiedene Definitionen und Rechtsfolgen des Konkubinats. Anders als bei der Ehe ist das Konkubinat rechtlich (noch) nicht institutionalisiert, obwohl die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen hat.


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