Als koordinierter bzw. versicherter Lohn wird der Teil des Jahreslohnes bezeichnet, der im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert ist. Der koordinierte Lohn berechnet sich aus dem massgebenden Lohn nach AHVG abzüglich eines Koordinationsbetrages (=Koordinationsabzug). Gestützt auf den koordinierten bzw. versicherten Lohn werden die Beiträge und die Leistungen berechnet.