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Ökonomischer Deckungsgrad

Der ökonomische Deckungsgrad gibt an, zu wie vielen Prozent die ökonomisch berechneten Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung mit Vermögenswerten gedeckt sind. Im Gegensatz zum Deckungsgrad nach Art. 44 BVV 2 werden die Leistungsverpflichtungen nicht mit einem konstanten technischen Zins abdiskontiert, sondern marktnah (ökonomisch) bewertet. Der Marktwert der Renten bestimmt sich durch Bewertung der erwarteten Rentenzahlungen gemäss einer risikolosen Zinskurve, wobei bei der Bestimmung der erwarteten Rentenzahlungen die Sterbewahrscheinlichkeiten gemäss einer Generationentafel zu ermitteln sind.


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