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Partnerrente

Eine Rente an den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Hingegen steht es Pensionskassen frei, eine solche Rente reglementarisch vorzusehen. Siehe Stichworte Ehegattenrente, Konkubinat, Begünstigten- und Kaskadenordnung


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