Mit der Reform AHV 21 (Stabilisierung AHV) wird das Referenzalter ab 2028 einheitlich für Mann und Frau und für die 1. und 2. Säule einheitlich auf 65 Jahre festgelegt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Referenzalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.