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Reform AHV 21

Mit der Annahme der Reform AHV 21 im September 2022 verbunden sind vielseitige Anpassungen im Leistungsbereich. Insbesondere wird das Referenzalter der Frauen wieder (wie schon zwischen 1948 und 1956) auf 65 festgelegt. Kaum Änderungen gibt es im Beitragsbereich. Ausserdem wird die Mehrwertsteuerabgabe zugunsten der AHV massvoll erhöht. Die Reform tritt auf Anfang 2024 in Kraft. Weitere Schritte sind notwendig: Mit diesen Anpassungen kann die Finanzierung voraussichtlich für zehn Jahre gesichert werden.


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