Die Bestimmungen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) sind Mindestvorschriften. Zur Konkretisierung bedürfen sie der Auslegung in einem Reglement. Gemäss Art. 50 Abs. 1 BVG sind die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet, Bestimmungen über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung, die Kontrolle und das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten zu erlassen. Das Reglement – auch als Vorsorgereglement bezeichnet – regelt verbindlich Leistungshöhe, Voraussetzungen für die Leistungserbringung und Leistungsfinanzierung. Vom Vorsorgereglement zu unterscheiden sind beispielsweise das Teilliquidationsreglement, das Anlagereglement und das Rückstellungsreglement.