Der Regress ist ein Institut der Koordination unter den Sozialversicherungszweigen sowie im Verhältnis zu anderen Schadenausgleichssystemen (Haftpflicht-, Privatversicherungsrecht). Es geht um die Regelung der gegenseitigen Rückgriffsbefugnis zwischen Sozialversicherungen und haftpflichtigen Dritten sowie gegebenenfalls deren Haftpflichtversicherungen.
Unter Subrogation wird der gesetzliche Übergang der Rechte der geschädigten Person auf den leistungspflichtigen Versicherungsträger verstanden (einschliesslich Vorzugs-/Nebenrechten). In der beruflichen Vorsorge findet eine Subrogation (gemäss BVG, BVV 2) nur im Umfang der gesetzlichen Leistungen statt, während für weitergehende Leistungen die allgemeine Rückgriffsordnung (gemäss OR) zur Anwendung kommt.