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Rentenumwandlungssatz

Der Rentenumwandungssatz ist ein Prozentsatz. Mit diesem Prozentsatz wird aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet. Der Mindestumwandlungssatz schreibt vor, wie das obligatorische Altersguthaben im Zeitpunkt des ordentlichen Rentenalters in eine Rente umzurechnen ist. Aktuell beträgt er 6.8 %.


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