Der Revisionsbericht wird von der gesetzlichen Revisionsstelle der Vorsorgeeinrichtung jährlich erstellt. Der Bericht richtet sich an das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung. Die Revisionsstelle bestätigt darin, ob die anwendbaren gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften mit oder ohne Einschränkungen eingehalten wurden. Sie empfiehlt im Bericht zudem die Genehmigung oder Rückweisung der Jahresrechnung.