Vorsorgeeinrichtungen können selbst entscheiden, ob sie die versicherungstechnischen Risiken Alter, Invalidität und Tod selbst tragen, oder ob sie einem Versicherungsunternehmen übertragen wollen. Trägt eine Vorsorgeeinrichtung ihre Risiken selber, so braucht sie eine Rückdeckung, wenn es entweder der Pensionskassenexperte aufgrund einer Risikoanalyse für notwendig erachtet, oder wenn die Vorsorgeeinrichtung eine bestimmte kritische Grösse nicht aufweist. Die Rückdeckung kann entweder mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden oder die Vorsorgeeinrichtung bildet für das entsprechende Risiko eine Rückstellung. Die Rückdeckung hat die Aufgabe, die Erfüllung der Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung für bestimmte Risiken sicherzustellen.