Das gesetzliche Rücktrittsalter beträgt bei Frauen 64 und bei Männern 65 Jahre. Frauen, die das 64. Altersjahr zurückgelegt haben, und Männer, die das 65. Altersjahr zurückgelegt haben, haben deshalb Anspruch auf Altersleistungen. Mit der AHV-Revision (AHV21), die 2024 in Kraft tritt und die eine Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre beinhaltet, wird nun auch eine Rechtsgrundlage für eine Teilpensionierung geschaffen. Zudem wird der Zeitpunkt für den Altersrücktritt flexibilisiert. Dies gilt für die AHV wie auch für die berufliche Vorsorge. Die Vorsorgeeinrichtungen können reglementarisch ein früheres Rücktrittsalter vorsehen. Rücktrittsalter, Pensionierungsalter und Rentenalter werden synonym gebraucht. Ab 2025 erhöht sich das Rücktrittsalter für Frauen auf 65 Jahre.