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Sachleistungen

Bei den Sozialversicherungsleistungen wird zwischen Sachleistungen und Geldleistungen unterschieden. Diese Unterscheidung ist insofern bedeutend, da in den Einzelgesetzen die beiden Leistungsarten unterschiedlich behandelt werden. Ziel der Sachleistungen ist es, die Gesundheit der versicherten Person wiederherzustellen oder die versicherte Person wieder ins Arbeitsleben einzugliedern.


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