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Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen

Als Sammeleinrichtungen werden Vorsorgeeinrichtungen bezeichnet, denen eine Vielzahl voneinander unabhängiger Arbeitgeber angeschlossen ist. Im Gegensatz zu einer Gemeinschaftseinrichtung besteht zwischen den angeschlossenen Arbeitgebern weder eine wirtschaftliche oder finanzielle Verbundenheit, noch sind sie durch eine gemeinschaftliche Interessenlage verbunden. Jeder angeschlossene Arbeitgeber bildet ein eigenes Vorsorgewerk. Die Organisation und Rechnungsführung erfolgen für die einzelnen Anschlüsse getrennt.
Eine Gemeinschaftseinrichtung hingegen ist eine Vorsorgeeinrichtung, der verschiedene Arbeitgeber angeschlossen sind, die auf unterschiedliche Weise miteinander verbunden sind. Im Gegensatz zu einer Sammeleinrichtung besteht zwischen den angeschlossenen Arbeitgebern entweder eine wirtschaftliche oder finanzielle Verbundenheit (Konzerneinrichtungen), oder sie sind durch eine gemeinschaftliche Interessenlage verbunden (Verbandseinrichtungen). Die einer Gemeinschaftseinrichtung angeschlossenen Arbeitgeber bilden in verschiedener Hinsicht eine Risikogemeinschaft. Organisation und Rechnungsführung erfolgen gemeinschaftlich, und die einzelnen Anschlüsse werden nicht getrennt geführt.


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