Die Schlechtwetterentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung. Sie leistet einen angemessenen Lohnersatz für wetterbedingte Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in bestimmten Erwerbszweigen.Der Lohnersatz gilt als wetterbedingt, wenn die Fortführung der Arbeit trotz genügender Schutzvorkehrungen technisch unmöglich, wirtschaftlich nicht vertretbar ist oder den Arbeitnehmenden nicht zugemutet werden kann. Der Arbeitsausfall muss mindestens einen halben oder ganzen Tag dauern.