Der Sicherheitsfonds BVG ist eine von zwei Hilfseinrichtungen in der beruflichen Vorsorge (die andere ist die Auffangeinrichtung). Die Aufgaben des Sicherheitsfonds BVG sind in Art. 56 Abs. 1 aufgeführt. Weitere Informationen und statistische Werte für den Aufgabenbereich des Sicherheitsfonds BVG sind auf der Homepage (www.sfbvg.ch) oder im Jahresbericht ersichtlich.