Wird geladen ...

Steuern Berufliche Vorsorge

Die steuerliche Behandlung der 2. Säule ist von grosser Bedeutung. Im Vordergrund steht dabei die steuerrechtliche Stellung.
Die Schweiz kennt im Bereich der 2. Säule das «Waadtländer-System» (nachgelagerte Besteuerung). In diesem System sind Beiträge steuerlich absetzbar, und anwartschaftliche Vorsorgeguthaben unterliegen beim Anspruchsberechtigten keiner Besteuerung. Erst die Leistungen werden als «Einkommen» erfasst. Das System orientiert sich somit am Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV).


Stichwort teilen

DatenschutzAGB