Mit der AHV-Revision (AHV21), die ab 2024 gilt und die eine Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre beinhaltet, wird auch eine Rechtsgrundlage für eine Teilpensionierung geschaffen. Zudem wird der Zeitpunkt für den Altersrücktritt flexibilisiert. Dies gilt für die AHV wie auch für die berufliche Vorsorge.