Anders als beim Tod des Arbeitgebers endet das Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitnehmer stirbt. Der Tod des Arbeitgebers führt nur dann zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dieses hauptsächlich mit Rücksicht auf die Person des Arbeitgebers eingegangen wurde. Fraglich ist, welche arbeitsrechtliche Regelungen im Kontext der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zufolge Todes zu berücksichtigen sind.