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Vorleistung BVG

Wenn eine Person in mehreren Vorsorgeeinrichtungen versichert gewesen ist und invalid wird, ist nicht immer klar, welche Vorsorgeeinrichtung die Invalidenleistung ausrichten muss. Bis diese Frage geklärt ist, ist jene Vorsorgeeinrichtung vorleistungspflichtig, der die versicherte Person zuletzt angehört hat. Ihre Vorleistungspflicht ist beschränkt auf die gesetzlichen Mindestleistungen nach BVG.


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