Wird geladen ...

Wahl des Versicherers (UVG)

Die Unfallversicherung ist in aller Regel für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden ab acht Arbeitsstunden pro Woche obligatorisch. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss für die beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch eine Unfallversicherung abschliessen. Eine Reihe von Versicherungen, unter anderem die Suva und private Unfallversicherer, kommen in Frage (zum Thema siehe auch freiwillige Unfallversicherung).


Stichwort teilen

DatenschutzAGB