Durch das Weisungsrecht können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und die Arbeitspflichten konkretisieren. Über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Arbeitnehmenden im Betrieb oder Haushalt können Arbeitgeber allgemeine Anordnungen erlassen und besondere Weisungen erteilen (siehe auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten).