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Wertschwankungsreserven

Vorsorgeeinrichtungen haben Wertschwankungsreserven zu bilden, um die nachhaltige Erfüllung des Vorsorgezwecks sicherzustellen. Der Zweck der Wertschwankungsreserven liegt im Ausgleich der Schwankungen auf den Kapitalanlagen der Vorsorgeeinrichtung.


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