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Rechtspflegeverfahren

Grundsätzlich können im Nachgang zum Verwaltungsverfahren Verfügungen und Einspracheentscheide mit Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht oder beim Bundesverwaltungsgericht und danach beim Bundesgericht angefochten werden. Nicht in einem Anfechtungsstreitverfahren, sondern in einem Klageverfahren werden hingegen spezifisch berufsvorsorgliche Streitigkeiten zwischen Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitgebenden und anspruchsberechtigten Personen erstinstanzlich entschieden.


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