Wird geladen ...

Sanierungsmassnahmen

Bezüglich Sanierungsmassnahmen ist die Weisung 01/2017 der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge) massgebend. Diese Weisung beinhaltet einen umfassenden Katalog zu den Pflichten für die Vorsorgeeinrichtung, den Experten für berufliche Vorsorge, die Revisionsstelle, die Aufsichtsbehörde etc. bei Vorliegen einer Unterdeckung.Die Massnahmen müssen dem Ausmass der Unterdeckung entsprechen. Dabei ist zwischen geringer und erheblicher Unterdeckung zu unterscheiden. Die Sanierungsmassnahmen müssen geeignet sein, die Unterdeckung innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.


Stichwort teilen

DatenschutzAGB