Bei grösseren Entlassungsvorhaben von Arbeitgebern (z.B. Massenentlassung) stellt sich oft die Frage, ob ein Sozialplan zu erarbeiten ist. Erst seit dem 1. Januar 2014 gibt es eine gesetzliche Sozialplanpflicht, was für das schweizerische Privatrecht ein Novum darstellt. Jedoch fallen nicht alle unter die Sozialplanpflicht (siehe auch Arbeitgeberpflichten).